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Kapselgehörschutz AR

Art.-Nr. 375-21
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Kapsel-Gehörschutz AR

Details

Norm: EN 352-1
SNR-Wert: 23 dB

• Einpunkt-Aufhängung   
• stufenlose Höhenverstellung

Wissenswertes über Gehörschutz:

In der neuen EG-Lärmrichtlinie werden die Grenzwerte um 5 dB(A) reduziert, d.h. zusätzliche Personen müssen mit Gehörschutz ausgestattet werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber ab einer Lautstärke von 80 dB(A) Gehörschutzprodukte zur Verfügung stellen muss. Ab 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz zwingend vorgeschieben. Bei einer konstanten Belastung mit 80 dB(A), die beispielweise an vielen großen Kreuzungen in Städten erreicht wird, ist eine Beeinträchtigung des Hörvermögens realistisch. Hörschäden sind irreparabel! Der Dämmwert des Gehörschutzes ist so zu wählen, dass der Lärmpegel am Ohr durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80 dB(A) reduziert wird.